Einschränkungen

#) nur Theorie. Je nach Kursort können diese Tierarten/Verfahren aus organisatorischen Gründen nur theoretisch geprüft werden, d. h. die praktische Prüfung ist generell nicht möglich.

*) Rind & Schaf / Ziege Praxis möglich je nach Schlachtzahl der Tiere. Auch wenn sich die beteiligten Betriebe bemühen genügend Tiere bereitzustellen, kann dies nicht in jedem Fall garantiert werden. Sollten am Prüfungstag nicht genügend Schlachttiere für die Prüfung zur Verfügung stehen, entscheidet i. d. R. das Losverfahren, welcher Teilnehmer praktisch geprüft wird.
Sollte Einschränkung #) oder *) zutreffen, gibt es für die Ausstellung des Sachkundenachweises für diese Tierarten folgende Möglichkeiten:

1. Die praktische Prüfung wird bei einer Schlachtung in Ihrem Heimatbetrieb von Ihrem zuständigen Veterinäramt abgenommen (bitte im Vorfeld mit dem Veterinäramt klären!).

2. Ggf. kann das Veterinäramt von der praktischen Prüfung absehen, wenn Sie entsprechende praktische Fähigkeiten zu diesem Betäubungsverfahren im Rahmen der Prüfung an anderen Tierarten gezeigt haben. Wir bitten, dies im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Veterinäramt abzuklären.

3. Alternativ bei Einschränkung *) Schaf/Ziege: Ggf. muss das geschlachtete Tier selbst erworben werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, die eigenen Schafe zur Schlachtung mitzubringen und hinterher den Schlachtkörper wieder mitzunehmen – für Kursort Balingen ist beides nicht möglich.




Hinweis: Bitte denken Sie daran, sich ggf. auch für Ersatzverfahren mit anzumelden (Bei Schwein und Schaf/Ziege dient Bolzenschuss als mechanisches Ersatzverfahren zur Elektrobetäubung).