Nachweis der Vorbereitung auf die praktische Prüfung erforderlich

Jede/r Kandidat/in muss sich bereits vor seiner Teilnahme am Sachkundekurs/-Prüfung auch praktisch auf die zu prüfenden Tätigkeiten vorbereiten.
Alternativ ist es auch möglich, dass theoretische und praktische Sachkundeprüfung getrennt abgelegt werden, d.h. zunächst wird die theoretische Prüfung abgeschlossen, mit diesem Wissen erfolgt dann die praktische Einweisung und Vorbereitung in einem Schlachtbetrieb eigener Wahl und anschließend (möglichst innerhalb von 3 Monaten) wird dann die praktische Prüfung abgelegt.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass aus der Sicht des Tierschutzes und der Arbeitssicherheit (Teilnehmer & Schlachthofmitarbeiter) die praktische Einweisung in einem Schlachtbetrieb zwingend notwendig ist, um gefährliche Situationen zu vermeiden und den Tieren keine unnötigen Belastungen oder Leiden und Schmerzen zuzufügen.

Im Rahmen der praktischen Vorbereitung müssen für jede prüfungsrelevante Tierart (Rind, Schwein, Schaf/Ziege) die entsprechenden Tätigkeiten unter sachkundiger Aufsicht erlernt werden. Dies sind Handhabung und Pflege, Treiben, Ruhigstellung, Betäubung, Anschlingen und Hochziehen, Entblutung sowie Bewertung der Betäubung und des Todeseintritts. Die Vorbereitung für Bolzenschussbetäubung (Schwein) kann auch durch Schießen bereits betäubter Tiere erfolgen. Zur Vorbereitung gehört auch die Einweisung in die Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung.

Nach der Anmeldung zu einem Sachkundekurs (spätestens aber nach Abschluss der theoretischen Prüfung) sollte daher umgehend Kontakt zu einem Schlachtbetrieb (incl. zuständigem Veterinäramt) aufgenommen werden (bei Bedarf versuchen wir Betriebe zu vermitteln).

Vor der praktischen Einweisung sollten die Kandidaten die vom bsi Schwarzenbek zugesandten Vorbereitungsunterlagen gelesen haben. Zum Nachweis der praktischen Einweisung sollte das Formblatt [Nachweisformular] verwendet werden.

Dieser Nachweis ist für die Zulassung zur praktischen Prüfung zwingend erforderlich.

Ein Schreiben des bsi Schwarzenbek zur Information des zuständigen Veterinäramtes können Sie [hier] herunterladen.